Bleibendes Vermächtnis für Neukölln
Testament, Vermächtnis oder Schenkung – Sie entscheiden über die Zukunft Ihres Vermögens
Es gibt viele Gründe, für die Zukunft des eigenen Vermögens schon zu Lebzeiten Vorsorge zu treffen. Ohne eine Regelung Ihrerseits tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Gibt es keine gesetzlichen Erben (Kinder, Ehegatten- bzw. Partner:innen, andere Verwandte), fällt das Erbe an den Staat. Wenn Sie Ihren Nachlass aktiv regeln möchten, gibt es mehrere Möglichkeiten:
Testament
Mit einem eigenhändigen oder notariellen Testament wird die Aufteilung des Nachlasses unter den Erben verfügt. Die Erben können selbst bestimmt werden. Wird ein gesetzlicher Erbe nicht bedacht, hat er Anspruch auf einen Pflichtanteil. Der Pflichtanteil beträgt 50 % des gesetzlichen Erbanteils.
In einem Erbvertrag werden zusätzlich noch zu bestimmende Pflichten des/der Erbenden festgehalten. Der Vertrag muss von einem Notar oder einer Notarin im Beisein aller Vertragparteien beurkundet werden.
Vermächtnis
Durch ein Vermächtnis im Testament wird eine einfache Zuwendung getätigt. Als Vermächtnisnehmer:in ist die bedachte Person oder Institution kein rechtlicher Erbe. Sie kann aber vom Erben das Vermächtnis aus dem Nachlass einfordern.
Schenkung
Eine Schenkung zu Lebzeiten ist ganz einfach, eine Schenkung von Todes wegen muss schriftlich aufgesetzt und von einem Notar bezeugt werden.
Wenn Sie einen Teil Ihres Vermögens unserer Bürgerstiftung zugute kommen lassen möchten, sollte dieser Schritt gut durchdacht sein. Sprechen Sie uns gern an!
Kontakt:
Esther Hoffmann
Tel. 030 - 62 73 80 13
Email: esther.hoffmann(at)neukoelln-plus.de